Geschäftsbedingungen – RP Immobilien
1. Die Käuferprovision bei Immobilien beträgt je Angebot für Österreich und Deutschland den Geschäftswert + gesetzliche MWST. Diese Provisionssätze gelten hiermit als vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für weitere Angebote
2. Alle unsere Immobilien sind Zweitwohnsitze (Freizeitwohnsitze) und unterliegen nicht dem Bestellerprinzip
3. Bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages, ist die Provision + MWST, welche im Expose angegeben ist, sofort fällig – dies gilt auch, wenn nur ein mündlicher Vertrag sogenannte “Willenseinigung” getroffen wird. Ebenfalls bei Kaufvertragsabschluß ist die angegebene Provision + MWST sofort an uns zu zahlen.
4. Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Bei Rücktritt des Vertrages ist ebenfalls die volle Provision zu zahlen.
5. Angebote und Angaben erfolgen nach besten Wissen, jedoch freibleibend und ohne Gewähr für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Zustand.
Anderweitiger Verkauf oder Vermietung sind vorbehaltlich.
6. Führen die Parteien eine Änderung des Auftrages selbst durch, so sind dieselbigen ebenfalls provisionspflichtig. Vor jedem Abschluss müssen wir verständigt und zu den Verhandlungen zugezogen werden. Wird dies unterlassen, bleibt die Provisionspflicht.
Dies gilt auch dann, wenn ein durch unsere Firma angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt unter anderen Bedingungen erworben wird.
7. Bitte beachten ! Bei Erweiterung, Selbstausbau oder Neubau sind die baurechtlichen Genehmigungen selbst einzuholen.